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BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Frist - Urteilsverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - Rechtsmittel - Zulassung - Berufung
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 93 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
Erschöpfung des Rechtswegs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 24.07.2001 - 6 K 363/01
- BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde unzulässig ist (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Soweit § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG Ausnahmen vorsieht, sind diese eng zu begrenzen, weil der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ein Wesensmerkmal dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs ist und der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts in dem umfassenden Rechtsschutzsystem des Grundgesetzes entspricht (stRspr, vgl. BVerfGE 22, 349 ; 70, 180 ; 86, 15 ). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Dem Gebot der Rechtswegerschöpfung liegt die Erwägung zugrunde, dass der mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Grundrechtsbeschwer nach Möglichkeit schon durch die Gerichte des zuständigen Gerichtszweigs abgeholfen werden soll und zudem dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung die Gelegenheit gegeben werden soll, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennen zu lernen (stRspr, vgl. BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Soweit § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG Ausnahmen vorsieht, sind diese eng zu begrenzen, weil der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ein Wesensmerkmal dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs ist und der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts in dem umfassenden Rechtsschutzsystem des Grundgesetzes entspricht (stRspr, vgl. BVerfGE 22, 349 ; 70, 180 ; 86, 15 ). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Dem Gebot der Rechtswegerschöpfung liegt die Erwägung zugrunde, dass der mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Grundrechtsbeschwer nach Möglichkeit schon durch die Gerichte des zuständigen Gerichtszweigs abgeholfen werden soll und zudem dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung die Gelegenheit gegeben werden soll, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Fachgerichte kennen zu lernen (stRspr, vgl. BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ). - BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63
Waisenrente und Wartezeit
Auszug aus BVerfG, 23.10.2001 - 2 BvR 1645/01
Soweit § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG Ausnahmen vorsieht, sind diese eng zu begrenzen, weil der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde ein Wesensmerkmal dieses außerordentlichen Rechtsbehelfs ist und der besonderen Funktion des Bundesverfassungsgerichts in dem umfassenden Rechtsschutzsystem des Grundgesetzes entspricht (stRspr, vgl. BVerfGE 22, 349 ; 70, 180 ; 86, 15 ).